Der Religionsunterricht sieht sich einem Verständnis der Schule verpflichtet, das Hartmut von Hentig auf die Kurzformel gebracht hat: „Die Menschen stärken, die Sachen klären“.
Schülerinnen und Schüler erwerben im Religionsunterricht grundlegende Kenntnisse und entwickeln fachspezifische Fähigkeiten. Zugleich trägt der Religionsunterricht zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler bei; er will sie bei der Arbeit an ihren altersgemäßen Entwicklungsaufgaben unterstützen.
Die Verknüpfung von fachlichen und methodischen sowie von sozialen und personalen Kompetenzen soll sie auch auf die Anforderungen vorbereiten, die künftig an sie gestellt werden.
Ein derartiger Religionsunterricht entspricht auch der Zielsetzung der Würzburger Synode: „Religionsunterricht soll zu verantwortlichem Denken und Verhalten im Hinblick auf Religion und Glauben befähigen .... so verhindert er, dass die Schüler den Lebenssituationen, Strukturen und Tendenzen fraglos und sprachlos gegenüberstehen“ (Beschluss: Der Religionsunterricht in der Schule, 2.5.1).
1. „Die Sachen klären“: Fachkompetenzen vermitteln
2. „Die Menschen stärken“: zur Persönlichkeitsbildung beitragen
3. Wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und fächerübergreifendes Lernen