Der Religionsunterricht will Fachkompetenzen vermitteln und – wie in den Entwicklungsaufgaben dargestellt – zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler beitragen.
Lernstränge, die in den einzelnen Jahrgangsstufen wiederkehren, sichern ein systematisch aufbauendes Lernen. Darauf kann die Arbeit in der Oberstufe aufbauen. Die Lernstränge stehen ihrerseits in Wechselbeziehung zu den Intentionen. Daraus werden einzelne Themen abgeleitet, die durch Ziele und verpflichtende Lerninhalte präzisiert sind.
Religionsunterricht, der einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler leisten will, muss die Relevanz der jeweiligen Lerninhalte auch für die Entwicklung der Persönlichkeit im Blick behalten. Da die skizzierten Entwicklungsaufgaben (vgl. Seite 7 f.) von den Schülerinnen und Schülern selbst geleistet werden, kann der Religionsunterricht lediglich Impulse geben, die naturgemäß nicht in gleicher Weise planbar und in ihrer Wirkung überprüfbar sind wie kognitive Prozesse.
Als „Mögliche Verknüpfungen zu Entwicklungsaufgaben“ werden deshalb beispielhaft einige wenige Anstöße formuliert, die dem Lehrer, der Lehrerin helfen möchten, sich dieser wichtigen Aufgabe in ihrer jeweiligen Lerngruppe zu stellen.

Der Lehrplan überlässt es, unbeschadet der verbindlichen Vorgaben, den Unterrichtenden, mit welchem Thema sie bestimmte Intentionen zu erreichen suchen, bzw. umgekehrt, welche Intentionen sie mit der Behandlung eines bestimmten Themas verfolgen. Hier ist Raum für persönliche Akzentsetzungen und immer wieder neue, überraschende Einsichten.
Ferner können die Fachkonferenzen die für die einzelnen Klassenstufen festgelegten Themen einer anderen Klassenstufe zuordnen, wenn besondere Gegebenheiten oder das Unterrichtswerk, das an der Schule eingeführt ist, dies nahe legen.
Stoffverteilungsübersicht